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Glossar

Kleinunternehmerregelung

Befreiung von der Umsatzsteuer bis zu bestimmten Umsatzgrenzen.

Nach § 19 des Umsatzsteuergesetzes gilt sie bei höchstens 25.000 Euro Gesamtumsatz im Vorjahr und höchstens 100.000 Euro im laufenden Jahr. Wer sie nutzt, weist keine Umsatzsteuer aus und kann keine Vorsteuer abziehen.

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