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Fristen

Gesetzliche Termine, die Ihre Softwareentscheidungen beeinflussen.

Der Kalender führt nur auf, was sich aus Gesetzestext, Rechtsprechung oder einem amtlichen Schreiben ergibt. Jeder Eintrag nennt die Quelle, den Rechtsstand und die Station, in der er zum ersten Mal relevant wird.

Entwürfe sind als Entwurf gekennzeichnet. Sie sind nicht in Kraft und können sich ändern.

Status

  • GiltIn Kraft und anwendbar.
  • KommtBeschlossen, tritt zu einem festen Datum in Kraft.
  • EntwurfVeröffentlichter Entwurf, nicht in Kraft.
  • WiederkehrendTermin, der sich regelmäßig wiederholt.

Wiederkehrend

  1. Wiederkehrend, ohne festes Datum

    GiltArt: Gesetz

    Aufbewahrungsfristen für Bücher und Belege

    Bücher, Jahresabschlüsse und Inventare sind zehn Jahre aufzubewahren, Buchungsbelege acht Jahre, Handelsbriefe und Geschäftsbriefe sowie sonstige steuerlich relevante Unterlagen sechs Jahre. Die Zählung beginnt am Jahresende des Entstehungsjahres der Unterlage.

    § 147 Abgabenordnung: Aufbewahrung von Unterlagen (öffnet in neuem Tab)Quelle abgerufen am 13. Oktober 2026

  2. Wiederkehrend, ohne festes Datum

    WiederkehrendArt: Gesetz

    Umsatzsteuervoranmeldung

    Die Voranmeldung ist elektronisch bis zum zehnten Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums zu übermitteln. Die Vorauszahlung ist am selben Tag fällig. Regelfall ist das Kalendervierteljahr, bei einer Vorjahressteuer über 9.000 Euro der Kalendermonat. Für Neugründungen gelten Sonderregeln, die Sie mit der Kanzlei klären.

    § 18 UStG: Besteuerungsverfahren (öffnet in neuem Tab)Quelle abgerufen am 13. Oktober 2026

  3. Wiederkehrend, ohne festes Datum

    WiederkehrendArt: Gesetz

    Lohnsteueranmeldung

    Arbeitgeber melden die einbehaltene Lohnsteuer bis zum zehnten Tag nach Ablauf des Anmeldezeitraums an.

    § 41a EStG: Lohnsteueranmeldung (öffnet in neuem Tab)Quelle abgerufen am 13. Oktober 2026

  4. Wiederkehrend, ohne festes Datum

    WiederkehrendArt: Gesetz

    Beiträge zur Sozialversicherung

    Die Beiträge werden zum drittletzten Bankarbeitstag des Monats fällig, in dem gearbeitet wurde. Die Höhe wird zunächst geschätzt.

    § 23 SGB IV: Fälligkeit der Beiträge (öffnet in neuem Tab)Quelle abgerufen am 13. Oktober 2026

2022

  1. GiltArt: Rechtsprechung

    Arbeitszeiterfassung: Beschluss des Bundesarbeitsgerichts

    Arbeitgeber haben die tägliche Arbeitszeit mit Beginn, Ende und Dauer aufzuzeichnen (Aktenzeichen 1 ABR 22/21). Eine bestimmte Form schreibt der Beschluss nicht vor.

    IHK Berlin: Arbeitszeiterfassungspflicht für Arbeitgeber (öffnet in neuem Tab)Quelle abgerufen am 13. Oktober 2026

2025

  1. GiltArt: Gesetz

    E-Rechnung: Pflicht zum Empfang

    Alle inländischen Unternehmen müssen strukturierte E-Rechnungen von anderen inländischen Unternehmen empfangen können. Es gibt keine Übergangsfrist und keine Umsatzgrenze. Für den Empfang genügt grundsätzlich ein E-Mail Postfach.

    § 14 UStG: Ausstellung von Rechnungen (öffnet in neuem Tab)Quelle abgerufen am 13. Oktober 2026

  2. GiltArt: Gesetz

    Kleinunternehmerregelung: neue Umsatzgrenzen

    Die Befreiung gilt, solange der Umsatz des Vorjahres bei höchstens 25.000 Euro lag und der des laufenden Jahres höchstens 100.000 Euro erreicht. Beide Grenzen sind Nettowerte. Wird die Marke von 100.000 Euro überschritten, endet die Befreiung noch im laufenden Jahr.

    § 19 UStG: Besteuerung der Kleinunternehmer (öffnet in neuem Tab)Quelle abgerufen am 13. Oktober 2026

  3. GiltArt: Amtliches Schreiben

    GoBD: zweite Änderung des Schreibens

    Das Bundesfinanzministerium hat sein Schreiben zur ordnungsmäßigen elektronischen Buchführung und Aufbewahrung am 14. Juli 2025 ein zweites Mal geändert.

    BMF: GoBD, zweite Änderung (14. Juli 2025) (öffnet in neuem Tab)Quelle abgerufen am 13. Oktober 2026

  4. GiltArt: Verordnung

    Data Act: Wechselrechte bei Clouddiensten

    Der Data Act gilt. Er gibt Kunden von Datenverarbeitungsdiensten, darunter viele Cloudangebote, Rechte beim Wechsel des Anbieters. Verträge müssen unter anderem eine Ankündigungsfrist für den Wechsel vorsehen.

    Data Act, Verordnung (EU) 2023/2854 (öffnet in neuem Tab)Quelle abgerufen am 13. Oktober 2026

2026

  1. EntwurfArt: Entwurf

    Arbeitszeiterfassung: Gesetzentwurf des Bundesarbeitsministeriums

    Ein Entwurf sieht vor, die Arbeitszeit auf elektronischem Weg noch am Tag der Arbeit aufzuzeichnen, mit gestaffelten Übergangsfristen. Nach Berichten vom 1. Oktober 2026 wurde er noch innerhalb der Bundesregierung abgestimmt. Er ist nicht in Kraft.

    Handwerksblatt: Elektronische Erfassung der Arbeitszeit wird Pflicht (1. Oktober 2026) (öffnet in neuem Tab)Quelle abgerufen am 13. Oktober 2026

2027

  1. KommtArt: Gesetz

    E-Rechnung: Pflicht zur Ausstellung ab 800.000 Euro Vorjahresumsatz

    Unternehmen mit mehr als 800.000 Euro Gesamtumsatz im Vorjahr müssen E-Rechnungen an inländische Geschäftskunden ausstellen. Kleinere Unternehmen dürfen noch Papier oder sonstige Formate nutzen.

    § 27 Absatz 38 UStG: Übergangsregelung für Rechnungen (öffnet in neuem Tab)Quelle abgerufen am 13. Oktober 2026

  2. KommtArt: Verordnung

    Data Act: keine Entgelte mehr für den Anbieterwechsel

    Anbieter von Datenverarbeitungsdiensten dürfen für den Wechsel zu einem anderen Anbieter keine Entgelte mehr verlangen.

    Data Act, Artikel 29: Schrittweise Abschaffung von Wechselentgelten (öffnet in neuem Tab)Quelle abgerufen am 13. Oktober 2026

2028

  1. KommtArt: Gesetz

    E-Rechnung: Pflicht zur Ausstellung für alle

    Alle inländischen Unternehmen müssen E-Rechnungen an inländische Geschäftskunden ausstellen. Ausnahmen gelten unter anderem für Kleinunternehmer und für Rechnungen bis 250 Euro.

    § 27 Absatz 38 UStG: Übergangsregelung für Rechnungen (öffnet in neuem Tab)Quelle abgerufen am 13. Oktober 2026

Der Kalender gibt Orientierung, mehr nicht. Ob und wie eine Frist Ihr Unternehmen betrifft, klärt Ihre Steuerberatung.

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