Glossar
Buchungsbeleg
Unterlage, die einen Geschäftsvorfall nachweist, etwa Rechnung oder Kontoauszug.
Ohne Beleg gibt es keine Buchung. Buchungsbelege sind nach § 147 der Abgabenordnung acht Jahre aufzubewahren. Gezählt wird ab dem Ende des Kalenderjahres, in dem der Beleg entstand.