Glossar
Rechnungsnummer
Fortlaufende, einmalig vergebene Nummer einer Rechnung.
§ 14 Absatz 4 des Umsatzsteuergesetzes verlangt eine fortlaufende Nummer mit einer oder mehreren Zahlenreihen, die der Aussteller einmalig vergibt. Lassen Sie die Software nummerieren, damit keine Dubletten entstehen.