Die Lohnfrage erst im Einstellungsmonat klären
Wer die erste Abrechnung unter Zeitdruck aufsetzt, übernimmt Fehler in die Stammdaten, die sich später durch jeden Monat ziehen.
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Lohn, Zeit und Personalakte

Mit der ersten Anstellung wird das Unternehmen zum Arbeitgeber, und das bringt feste Pflichten mit sich: Abrechnung in Textform, Anmeldungen und Beiträge zu festen Terminen, Meldungen an die Sozialversicherung. Verantwortlich bleibt der Arbeitgeber, auch wenn jemand anderes rechnet.
Dazu kommen zwei Themen, die gern verschoben werden: die Erfassung der Arbeitszeit und der Umgang mit Personaldaten. Beides lässt sich mit wenig Aufwand sauber aufsetzen, wenn es früh geschieht.
Programme aus der Cloud sind für Standardfälle preiswert, lassen aber oft Baulohn, den öffentlichen Dienst und Versorgungsbezüge außen vor. Wer auslagert, gibt Arbeit ab, aber nicht die Verantwortung. Der Leitfaden zum ersten Mitarbeiter hilft bei der Entscheidung.
BausteinLohn und Gehalt
Die Lohnsteueranmeldung ist bis zum zehnten Tag nach dem Anmeldezeitraum fällig (§ 41a EStG), die Sozialversicherungsbeiträge am drittletzten Bankarbeitstag des Monats (§ 23 SGB IV). Die Abrechnung erhalten Beschäftigte in Textform (§ 108 GewO). Meldungen regelt § 28a SGB IV.
BausteinLohn und Gehalt
Das Bundesarbeitsgericht hat am 13. September 2022 entschieden, dass Arbeitgeber die tägliche Arbeitszeit nach Beginn, Ende und Dauer aufzeichnen müssen. Wie das geschieht, lässt der Beschluss offen. Auch bei Vertrauensarbeitszeit bleibt die Aufzeichnung nötig.
BausteinPersonal und Zeit
Entscheiden Sie, wer Gehälter, Krankmeldungen und Abmahnungen sieht, bevor die erste Akte angelegt wird. Rollen und Rechte sind wichtiger als jede Zusatzfunktion. Prüfen Sie, in welchem Tarif sie einstellbar sind.
BausteinPersonal und Zeit
Speichert ein Anbieter Daten Ihrer Beschäftigten für Sie, ist er Auftragsverarbeiter, und Artikel 28 DSGVO verlangt dafür einen Vertrag. Klären Sie Serverstandort, Unterauftragnehmer und die Löschung zum Vertragsende.
BausteinPersonal und Zeit
Personalkosten müssen sauber in die Buchführung übergehen. Prüfen Sie, ob Ihr Programm den Buchungsexport der Lohnabrechnung aufnimmt.
Sobald Beschäftigte da sind, gelten monatliche Fristen für Lohnsteuer, Beiträge und Meldungen.
Arbeitszeit erfassen und Akten mit Rechten führen gehört zu den ersten Pflichten, lässt sich bei wenigen Beschäftigten aber mit einem schlanken Baustein lösen.
Mit wachsendem Team teilen sich mehrere Personen Kundenkontakte. Das Register muss dann pflegbar bleiben.
Solange Aufträge nicht über Lager und Einkauf laufen, bleibt ein ERP System verzichtbar.
Wer die erste Abrechnung unter Zeitdruck aufsetzt, übernimmt Fehler in die Stammdaten, die sich später durch jeden Monat ziehen.
Ein Kalender zeigt Termine, aber keine Pausen und keine tatsächliche Dauer. Die Erfassung muss vollständig und nachprüfbar sein.
Ohne Rechtekonzept sieht jeder mit Zugriff alles. Das ist ein Datenschutzproblem, bevor es ein Organisationsproblem wird.
Sage Payroll schließt Baulohn, Betriebsrenten und öffentlichen Dienst ausdrücklich aus. Auch andere Anbieter nennen Ausschlüsse. Wer das erst nach dem Kauf liest, wechselt unter Zeitdruck.
Arbeitgeber melden die einbehaltene Lohnsteuer bis zum zehnten Tag nach Ablauf des Anmeldezeitraums an.
Die Beiträge werden zum drittletzten Bankarbeitstag des Monats fällig, in dem gearbeitet wurde. Die Höhe wird zunächst geschätzt.
Arbeitgeber haben die tägliche Arbeitszeit mit Beginn, Ende und Dauer aufzuzeichnen (Aktenzeichen 1 ABR 22/21). Eine bestimmte Form schreibt der Beschluss nicht vor.
Ein Entwurf sieht vor, die Arbeitszeit auf elektronischem Weg noch am Tag der Arbeit aufzuzeichnen, mit gestaffelten Übergangsfristen. Nach Berichten vom 1. Oktober 2026 wurde er noch innerhalb der Bundesregierung abgestimmt. Er ist nicht in Kraft.
Was monatlich fällig wird, ob Sie selbst abrechnen oder auslagern sollten und was Lohnsoftware kostet, wenn das Team wächst.
Der Beschluss des Bundesarbeitsgerichts, der Gesetzentwurf von 2026 und was bei der Auswahl einer Lösung zählt.
Wie Sie eine digitale Personalakte so aufsetzen, dass Datenschutz und Alltag zusammenpassen.
Welche Klauseln vor der Unterschrift zählen und was der Data Act für den Anbieterwechsel ändert.
Von der Lohnabrechnung bis zur Personalakte: Was geklärt sein sollte, bevor die erste Person anfängt.
Die Klauseln, die Sie vor der Unterschrift eines Softwarevertrags geprüft haben sollten.
Alphabetisch sortiert, ohne Wertung

Personal und Zeit
Werkzeug zur Personalverwaltung für Abwesenheiten und Urlaub, erweiterbar um Zeiterfassung, Personalakten sowie Spesen und Reisekosten.

Finanzen und Rechnungen
Cloudprogramm für Rechnungen, Belege und Angebote, das nach Nutzern und Rechnungsmenge staffelt.

Vertrieb und Kunden
CRM für kleine deutsche Teams, das Kontakte und Aktivitäten ohne aufwendige Einführung teilt.
Personal und Zeit
Arbeits- und Projektzeiterfassung mit Abwesenheiten, Stundenkonten, Berichten und Übergaben an Rechnungs- oder Lohnprogramme.

Lohn und Gehalt
Lohnabrechnung aus der Cloud von eurodata für professionelle Abrechner und die Zusammenarbeit zwischen Kanzlei und Unternehmen.

Personal und Zeit
Modulares Personalsystem, das Verzeichnis, Zeit, Talent und weitere Bereiche nach Bedarf verbindet.

Lohn und Gehalt
Lohnsoftware für die eigenständige deutsche Entgeltabrechnung mit Meldeverfahren, Auswertungen und Anbindung an Zeitwirtschaft.

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CRM mit Vertriebswerkzeugen, das sich später um Marketing und Service erweitern lässt.

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Lohnprogramm, das Abrechnung, Meldungen und die Buchung der Personalkosten mit Lexware Office verbindet.

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Anpassbares CRM mit Workflows und mehreren Editionen.